Die LAG Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen, die Behinderten- und Selbsthilfeverbände im Land Bremen und ihre Netzwerk-Verbündeten rufen hiermit wieder auf zum 34. Bremer Protesttag der Menschen mit Behinderungen: “Laut auf die Straße für Solidarität und Teilhabe”.

Um 11.45 Uhr gibt es eine kurze Auftaktkundgebung am Bremer Hauptbahnhof mit Musik der „Omas gegen rechts“. Pünktlich um 12.00 Uhr startet der Demonstrationszug mit Jürgen Karbe (Vorsitzender LAG Selbsthilfe und Sprecher AK Protest Bremen) an der Spitze mit „Hells Bells“ von ACDC – wie immer. Die Demonstration wird begleitet von der Geigerin Esmeralda (https://www.esmeralda-music.com/) sowie „Schmetterlingen von StelzenArt“ und es gibt an einem offenen Mikrofon Forderungen der Teilnehmenden. Der Weg führt über Bahnhofstraße, Herdentor, Schüsselkorb, Violenstraße und Domsheide zum Marktplatz. Dort startet um 13.00 Uhr unsere Protestkundgebung vor der Bremischen Bürgerschaft. Geplant sind Reden von u.a. von Arne Frankenstein (Landesbehindertenbeauftragter), Binta Bah (Lundu e.V.), Martina Reicksmann (Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen), Udo Schmidt (SoVD), Vertrer:innen von Ver.di, Selbstvertreter:innen des Autismusspektrums, Werkstatträten und Psychiatrieerfahrenen sowie zum Abschluss von Joachim Steinbrück (aktuell Vorsitzender von Selbstbestimmt Leben Bremen, früherer Landesbehindertenbeauftragter. In den Rede-Pausen gibt es einen Protestsong des Werkstatt-Chors vom Martinshof/Werkstatt Bremen sowie Musik der „Omas gegen rechts“ und von Michael Zachcial („Grenzgänger). Auf dem Marktplatz ist ein zentraler Info-Stand der Behindertenverbände eingerichtet und dort steht auch das Wüstennarrenschiff“/das Blaue Kamel der Blauen Karawane.
Gehen wir also alle zusammen zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2026 auch in Bremen gemeinsam auf die Straße – Gegen Diskriminierung, soziale Spaltung und Ausgrenzung. Das Motto des 5. Mai 2026 (Aktion Mensch) lautet: #MenschenrechteSindNichtVerhandelbar
Hier unsere diesjährige Pressemitteilung:
Aktuell wird von der Bundesregierung an drastischen Kürzungen im Sozialbereich und Gesundheitswesen gearbeitet. Folge hiervon ist eine geringere Unterstützung für viele Menschen. Vor wenigen Tagen wurden Bund-Länder-Pläne für Streichungen und Rückschritte in der Eingliederungshilfe bekannt. Das gefährdet Teilhabe und Inklusion. Aber wir wehren uns und wir geben nicht auf! Bei der 30. Sitzung des Bremer Behindertenparlamentes haben wir deutlich gemacht: Inklusion und Teilhabe sind Menschenrechte – kein Luxus. Deshalb rufen wir unter dem Motto „Wir lassen uns nicht die Butter vom Brot nehmen“ zur Demonstration und Kundgebung in der Bremer Innenstadt auf, als starkes Zeichen für Vielfalt, Teilhabe und Inklusion!
Unter diesem Motto startet um 12.00 Uhr die Demonstration vom Bremer Hauptbahnhof durch die Innenstadt zum Marktplatz, u.a. mit Musik von den „Omas gegen rechts“ und der „Elektro-Geigerin“ Esmeralda, begleitet von Bunten „Schmetterlingsläufer.innen“ von StelzenArt. Um 13.00 Uhr beginnt die Kundgebung auf dem Bremer Marktplatz mit Musik- und Redebeiträgen und dem WüNa – dem blauen Kamel (Wüsten-Narrenschiff) der blauen Karawane.
Inklusion ist ein Menschenrecht!
Teilhabe und die Beseitigung von Hindernissen im Alltag dürfen einfach nicht vom Geld abhängen. Zugang und Nutzung von Gebäuden und Flächen sind immer noch weitgehend mit Hindernissen verbunden – beim Wohnen, beim Lernen, bei der Arbeit, in der Freizeit und bei der Mobilität. Vor allem im Gesundheitswesen gibt es kaum Fortschritte bei Zugänglichkeit, Personal und Behandlungsbedingungen für Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen. Gleichberechtigte Bildung für Menschen mit Behinderungen stößt ebenso an finanzielle Grenzen wie die angemessene Unterstützung mit qualifizierten Assistenzdiensten. Politik und zuständige Institutionen fordern wir auf, das zu ändern!
Doch statt Fortschritten drohen Rückschritte: Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist kein Beitrag zur Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern ein staatlich besiegelter Freibrief für private Unternehmen, Barrieren bestehen lassen zu dürfen aus wirtschaftlichen Gründen. Nichts anderes besagt der Gesetzentwurf, als dass für private Unternehmer „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen immer als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ gelten, unabhängig vom konkreten Aufwand. Das Hauptziel des Gesetzesentwurfs zur Änderung des BGG, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, wird so nicht erreicht. Wir fordern: Der Geltungsbereich des BGG muss auf private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen ausgedehnt werden. „Darauf warten wir schon seit Jahrzehnten, denn unser Leben findet nicht in Amtsstuben, sondern in Theatern, Restaurants und Kinos statt. Private Anbieter müssen verpflichtet werden, Barrierefreiheit herzustellen oder zumindest angemessene Vorkehrungen im Einzelfall zu treffen“, so Martina Reicksmann, Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenvereins Bremen (BSVB).
Recht auf Arbeit und gerechter Lohn
Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, leisten tagtäglich wertvolle Arbeit. Aber sie erhalten dafür nur ein geringes Entgelt. Gleichzeitig wird ein inklusiver Arbeitsmarkt gefordert, der den Übergang aus Werkstätten in reguläre Beschäftigung erleichtert und unterstützt. Die UN-BRK verpflichtet Deutschland zur Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderung. Das muss endlich Wirklichkeit werden, und darum müssen die Beschäftigten in den Werkstätten wenigstens den gesetzlichen Mindestlohns erhalten!
Ausreichend Geld für Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Die meisten Menschen verstehen unter Barrierefreiheit Rampen statt Treppen, breite Türen und absenkbare Busse. Doch der Begriff ist viel umfassender: Auch Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen, Medien, Freizeitangebote und vieles mehr müssen so gestaltet sein, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben. Sie nutzt nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch Senioren, Kindern, Eltern mit Kinderwagen und Menschen, die nur vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder von unsichtbaren Barrieren für Hören, Sehen, Sprechen oder Psyche eingeschränkt werden. Hier sind wir ein paar Schritte auf dem Weg, aber noch weit vom Ziel entfernt. Aktuell fallen viele Aktionen, Maßnahmen und Initiativen den kommunalen Sparzwängen zum Opfer.
Besserer Schutz vor Gewalt
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben sowie auf Schutz vor Gewalt und Missbrauch. In Deutschland bestehen jedoch weiterhin erhebliche Defizite beim Gewaltschutz. Viele Betroffene erleben psychische, körperliche oder sexualisierte Gewalt sowie unrechtmäßige Eingriffe in ihre Freiheit und Selbstbestimmung – besonders gefährdet sind Frauen und Mädchen. Darum muss bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der Gewaltschutz Priorität haben, besonders unter stärkerer Beteiligung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen bei Maßnahmen zur Gewaltprävention.
| Barrieren und Bürokratie beim Pflegegrad 1 |
Der Pflegegrad 1 bleibt zwar bestehen, aber der Zugang zu Leistungen wird erschwert. Die eigentlichen Veränderungen betreffen nicht den Pflegegrad selbst, sondern die Leistungen: Die unterstützende Haushaltshilfe wird nicht mehr automatisch gewährt, Leistungen müssen stärker begründet und individuell geprüft werden und es entsteht mehr Bürokratie und Aufwand für Betroffene. Außerdem gibt es weniger direkte Unterstützung im Alltag. Einige Leistungen könnten eingeschränkt oder schwerer nutzbar werden, wodurch der Alltag weniger konkret entlastet wird.
Klimawandel darf nicht ausgrenzen!
Der menschengemachte Klimawandel ist eine Wirklichkeit. Diesen aufzuhalten ist eine wichtige gemeinsame Aufgabe. Zugleich muss sich auch Bremen auf seine Auswirkungen vorbereiten. Dabei müssen Klimaschutzmaßnahmen immer auch die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.
Gemeinsam stehen Menschen mit und ohne Behinderungen aus verschiedenen Organisationen und Vereinen am 5. Mai für eine inklusive Gesellschaft ein, in der Menschenrechte gelten, Teilhabe selbstverständlich ist und niemand zurückgelassen wird.
Wir lassen uns nicht die Butter vom Brot nehmen! #MenschenrechteSindNichtVerhandelbar
Über eine Berichterstattung würden wir uns freuen. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an:
Für Rückfragen:
ARBEITSKREIS BREMER PROTEST,c/o LAG Selbsthilfe Bremen, Waller Heerstraße 55, 28217 Bremen
Tel.: (0421) 38 777-14 https://www.akbremerprotest.de/
Gerald Wagner, LAG Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen e.V.
Telefon: 0176 60893531, E-Mail: gerald.wagner@lags-bremen.de
Waller Heerstraße 55, 28217 Bremen