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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Info zur Erklärung der Barrierefreiheit in Leichter Sprache.

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.lags-bremen.de veröffentlichten Webauftritt der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen e.V..

 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist aktuell nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Wir arbeiten an der Beseitigung der Barrieren in einem kontinuierlichen Prozess.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer von Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik beim Landesbehintertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen im Zeitraum von [01.06.2023 bis 15.12.2023] vorgenommenen Bewertung durch Stichproben und eine vereinfachte Überprüfung einer Auswahl an Kriterien der in der BITV 2.0 verankerten Norm EN 301 549.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:

  1. Barriere: Menüsteuerung
    Richtlinie 2.1. Steuerung nicht komplett per Tastatur zugänglich. Die Menüs klappen sich zwar per Tastaturbefehl auf, aber nicht per Tastenkombination wieder zu. (Berührt auch WCAG Erfolgskriterium 2.4.)
    Die zuständige Agentur wurde über die Probleme informiert. Eine Lösung wird derzeit eruiert.
  2. Barriere: Farben und Farbkontraste
    Einige der eingesetzten Farben für Hintergründe entsprechen nicht dem WCAG 2.0 Erfolgskriterium 1.4.3.
    Dies soll bis Mitte 2024 geändert werden.
  3. Barriere: Medien
    Keine Untertitelung nach WCAG Erfolgskriterium 1.2.1. Einige der wenigen verlinkten Filme enthalten Untertitel als lesbaren Lauftext. Dies entspricht nicht der Konformitätsstufe A. Auch sind bislang keine Audiodeskriptionen nach Konformitätsstufe AA vorhanden. Die zuständigen Produzenten wurden informiert, und arbeiten an Verbesserungen.
  4. Barriere: ältere PDF Dokumente (s.u. Unverhältnismäßige Belastung)
  5. Barriere: Leichte Sprache
    Das Büro der LAGS befindet sich im selben Gebäude wie das Büro der Leichten Sprache in Bremen. Wir arbeiten an einer Umsetzung der wesentlichen Inhalte in Leichter Sprache. Dies wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir rechnen bis Mitte des Jahres mit den ersten Schritten.

Unverhältnismäßige Belastung

Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BremBGG § 13 (5)):

  1. Teilbereich: Dateien aus dem Archiv und ältere PDF-Dokumente, die vor 2018 erstellt wurden.
  2. Beschreibung: Auf der Internetseite sind auch viele ältere Dokumente und Beschlüsse aus der Behindertenpolitik dokumentiert.
  3. Die LAGS besteht seit nunmehr fast 50 Jahren. Daher existieren noch Dokumente aus der Zeit vor Einführung der EDV. Erst seit etwa 2020 wird die LAGS bei der Erstellung barrierefreier Inhalte beraten, und hat auch die Möglichkeit dazu entsprechende Inhalte zu erstellen.
  4. Barrierefreie Alternative
    Rufen Sie die LAGS an und fragen Sie: 0421 38 777 14

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 15. März 2024 erstellt bzw. überarbeitet.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

Ansprechperson Barrierefreiheit:
Andreas Wick
info@lags-bremen.de
Telefon 0421 38 777 14

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung