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Ein voller Erfolg: Die 25. BREMISCHE BÜRGERSCHAFT BEHINDERTER MENSCHEN

Vor über 40 Jahren gingen sie als „Krüppelgruppe“ auf die Straße und blockierten den Verkehr, weil er für sie nicht barrierefrei war und das einzige Alternativangebot, der „Behindertenfahrdienst“, eingeschränkt werden sollte. Mit einem Hungerstreik in der Bremischen Bürgerschaft zwangen sie damals den Senat, diese Einschränkungen zurückzunehmen und erreichten langfristig den öffentlichen Nahverkehr für Menschen im Rollstuhl, mit Rollator, mit Geheinschränkungen oder blinden und gehörlosen Menschen barrierefrei zu machen. Bremen nahm damit über Jahre hinweg eine Führungsposition für die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr ein. Zwei der Protagonisten, die damals demonstriert und Hunger gestreikt, hatten waren auch heute dabei: Horst Frehe, der als Richter und Staatsrat berufliche und politische Karriere gemacht hat und Swantje Köbsell, die eine Wissenschaftskarriere eingeschlagen hat und heute an der Berliner Alice-Salomon-Hochschule in Berlin als Professorin lehrt.

Aber nicht nur die Forderungen zum barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr trugen behinderte Menschen in die Bremer Öffentlichkeit. Seit über 30 Jahren fordern sie eine stärkeren Einbeziehung Behinderter in das Arbeitsleben, zu mehr Barrierefreiheit in allen öffentlichen Bereichen, zur inklusiven Bildung und zum Abbau von Benachteiligungen in allen Lebensbereichen auf. Mit einem Demonstrationsmarsch durch Bremen und einer Protestveranstaltung auf dem Bremer Marktplatz brachten sie ihre Forderungen in die Öffentlichkeit. Ein Ergebnis ist z.B. das Bremer Behindertengleichstellungsgesetz, das alle öffentlichen Einrichtungen verpflichtet, behinderte Menschen nicht zu benachteiligen und für mehr Barrierefreiheit zu sorgen.

Einen großen Einschnitt in die weltweite Behindertenpolitik stellt die UN-Behindertenrechtskonvention dar, die vor 10 Jahren in Deutschland als ein verbindliches Bundesgesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Sie ist damit geltendes Recht und verpflichtet den Bund und die Länder zu der Umsetzung der Menschenrechte für Behinderte. Mit dem Bremer Aktionsplan hat der Bremer Senat  für das Land und mit dem Teilhabeplan der Bremerhavener Magistrat 2014 ein Programm aufgelegt, um diese Behindertenrechtskonvention in den beiden Städten umzusetzen. Was daraus geworden ist, beleuchtete Frau Prof. Dr. Swantje Köbsell von der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin. Für sie gibt es zahlreiche Bereiche, bei dem Bremen zwar hoffnungsvolle Veränderungen begonnen hat, die aber noch immer in der Umsetzung stecken bzw. auf dem Rückzug sind. Z.B. sei die Inklusion in Bildung mit deutlich zu wenigen Ressourcen ausgestattet und nicht konsequent umgesetzt worden. Es würde an barrierefreien Wohnungen fehlen, damit behinderte Menschen aus Einrichtungen in eine eigene Wohnung ziehen können. Auch die soziale Teilhabe sei durch fehlende Barrierefreiheit von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln weiter eingeschränkt. Ein großer Teil der Menschen mit Behinderungen finde keine angemessene Arbeit. Die Qualifikation, Bezahlung und der Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt lasse zu wünschen übrig.

Diesen Themen widmete sich auch das Bremer Behindertenparlament, das wegen der Bauarbeiten am Haus der Bürgerschaft dieses Mal im Bremer Rathaus stattfand. Präsident des 25. Bremer Behindertenparlaments war Horst Frehe, ehemaliger Staatsrat bei der Senatorin für Soziales. Der Senat wurde mit Anträgen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Lande Bremen und den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven konfrontiert. Gefordert wurde z.B. dass der Bremer Senat auf mehr Stellen Schwerbehinderte beschäftigen, den Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch eigenes Personal in den Werkstätten besser umsetzen, aber auch in den Werkstätten bessere Löhne zahlen und mehr qualifizieren solle. Mit dem Bau von mindestens 400 für Rollstuhlfahrer*innen barrierefreien Wohnungen solle der aktuelle Bedarf gedeckt werden, die als Sozialwohnungen mindestens 40 Jahre einer Mietpreisbindung unterliegen sollen. Für Wohnungslose, die häufig auch behindert seien, solle mit einem „Housing-First“-Programm zunächst ihre Wohnungslosigkeit beseitigt und ihnen eine angemessene Wohnung vermittelt werden.

Bei der barrierefreien Mobilität sei ein Rückschritt zu verzeichnen, weil der Senat mit einem nicht abgestimmten Konzept den Einstieg durch höhere Haltestellen ohne Einstieghilfe im Fahrzeug erreichen wolle. Die Höhenunterschiede und Abstände könnten aber von vielen Rollstuhlfahrer*innen nicht bewältigt werden. Die neuen E-Fahrzeuge seien so leise, dass blinde Menschen nicht mehr sicher die Straße queren könnten.

Besondere Kritik entlud sich an der schlechten Umsetzung der schulischen Inklusion. Weder seien ausreichende finanzielle Ressourcen eingesetzt worden, noch sei die Lehrergrundausbildung und -fortbildung rechtzeitig auf inklusiven Unterricht ausgerichtet worden. Stattdessen habe man an der Universität Bremen den Studiengang Behindertenpädagogik geschlossen, anstatt ihn auf inklusive Bildung umzustellen. Nun beklage man das Fehlen speziell ausgebildeter Lehrer*innen. Ein Mangel, den der Senat selbst erzeugt habe.

Die Jubiläumsveranstaltung des Bremer Behindertenparlaments war eine hochklassige und von den Kompetenzen der behinderten Selbstvertreter*innen geprägte Veranstaltung, die dem Senat zahlreiche Hausaufgaben ins Stammbuch geschrieben hat.

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Über die Sitzung des 25. Bremer Behindertenparlaments wurde eine Dokumentation angefertigt. Dieses Schriftstück kann unter diesem Link als barrierefreies PDF geladen werden.