Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung vor Ort
Seit dem 1. Januar 2018 ist die LAG Selbsthilfe auch Beratungsstelle für Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung gemäß § 32 SGB IX. Wir beraten kostenlos behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, chronisch