Informationen zu Leistungsansprüchen geflüchteter Menschen aus der Ukraine
Um Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zu erhalten, ist eine Registrierung z.B. in Aufnahmeeinrichtungen oder Ausländerbehörden zwingend erforderlich. Ebenso kann die nächstgelegene Polizeidienststelle zur Registrierung aufgesucht werden. Die zuständige Ausländerbehörde, nicht nur in Bremen