Auswirkungen der Zweiten Coronaverordnung auf die Beratungs- und Geschäftsstelle der LAG Selbsthilfe

Liebe Ratsuchende, wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 4 der Zweiten Coronaverordnung der Freien Hansestadt Bremen auch persönliche Beratungsgespräche in “…sozialen Hilfs- und Beratungseinrichtungen..:” wieder zugelassen sind. Bedingung ist, dass die geltenden Infektionsschutzregeln eingehalten werden. Das können wir auf jeden Fall in unseren Beratungen sicherstellen. Darum beraten wir auch neben telefonischen Anfragen und Anfragen per E-Mail oder in Sozialen Medien auch sehr gern persönlich. Rufen Sie für eine Terminvereinbarung gern an unter 0421 / 38777-14.

Besonders freuen wir uns, dass wir jetzt auch die Arbeit in unserem “Teilhabetreff Bremen-Nord” in der Bürgermeister-Wittgenstein-Straße 2, 28757 Bremen-Vegesack bald aufnehmen dürfen. Darüber werden wir auch noch zu einem geeigneten Zeitpunkt genauer informieren.

Wir bedanken uns an dieser Stelle sehr herzlich für das uns bisher entgegengebrachte große Verständnis und das hervorragende Miteinander mit all unseren Ratsuchenden und Unterstützer*innen in diesen nicht ganz einfachen Zeiten. Was dies für die Sprechstunden in den Außenstellen, Gruppentreffen (Teilhabe-Café) und im Notfall auch für Hausbesuche bedeutet, werden wir prüfen und zur gegebenen Zeit darüber informieren, was wieder möglich ist. Das gilt auch für unsere Arbeitskreise, Sitzungen und andere Veranstaltungen.

Bitte nutzen Sie  also gern weiterhin jederzeit unsere Kontaktdaten: Tel. 0421 / 38 777-14, E-Mailadressen: info@lags-bremen.de, wagner.eutb@lags-bremen.de oder heller.eutb@lags-bremen.de. Gern können Sie uns Ihre Anliegen auch per Post an unsere bekannte Anschrift schicken (LAGS Bremen e.V. und EUTB, Waller Heerstraße 55, 28217 Bremen). Auch unsere Sitzungen, Arbeitskreise und Veranstaltungen fallen als persönliche Treffen bis auf weiteres aus. Alle erforderlichen Verabredungen werden telefonisch oder per E-Mail getroffen.