Die LAG Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen unterstützt ein Schlichtungsverfahren ihres Vorsitzenden Dr. Joachim Steinbrück gegen den Senator für Finanzen wegen der nicht gegebenen Barrierefreiheit von Videokonferenzdiensten, die von der bremischen Verwaltung für Sitzungen im sogenannten virtuellen Raum eingesetzt werden. Der Senator für Finanzen ist im Land sowie der Stadtgemeinde Bremen die für den Einsatz informationstechnischer Systeme zentrale zuständige Stelle.
Darum geht es: Seit Juni 2020 ist der ehemalige Landesbehindertenbeauftragte Dr. Joachim Steinbrückbin ich Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen e.V. (LAGS Bremen), einem Dachverband mit mehr als 30 Mitgliedsorganisationen. Als Vorsitzender der LAGS ist er Mitglied des Landesteilhabebeirats, und er ist aufgrund dieser beiden Funktionen auch in einer Reihe von Gremien vertreten. Dies sind
– mit Gaststatus und Rederecht die Deputation für Soziales, Jugend und Integration,
– der Begleitausschuss zur Umsetzung des BTHG,
– als stellvertretender Vertreter behinderter Menschen die Landesrahmenvertragskommission SGB IX
– die Unterkommission 3 der Landesrahmenvertragskommission SGB IX
– drei Arbeitsgruppen zur Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter Federführung des Sozialressorts,
– die Begleitgruppe R-Wohnungen unter Federführung des Bauressorts,
– der Landesmedienrat.
Für die Sitzungen der Deputation für Soziales, Jugend und Integration, des Begleitausschusses zur Umsetzung des BTHG sowie der Landesrahmenvertragskommission SGB IX wurde bis Anfang dieses Jahres das in Bremen standardmäßig verwendete Videokonferenztool Gotomeeting eingesetzt, das nicht barrierefrei und damit für einen nicht sehenden Menschen auch nicht bedienbar ist. Erst auf ausdrückliche Beschwerde und Forderung des Einsatzes eines barrierefreien Videokonferenzdienstes wurde für die drei zuletzt genannten Gremien ein Wechsel des Konferenzdienstes vorgenommen. Bei einigen Gremien konnte sogar von vornherein der Einsatz eines barrierefreien Konferenzdienstes erreicht werden. In zahlreichen anderen Runden (Begleitgremium R-Wohnungen, Video-Sprechstunde des Bürgermeisters) konnten nur unter großem Aufwand Sonderlösungen gefunden werden.
Das sich dahinter kein “böser Wille” verbirgt ist klar. Aber dennoch ist dies nicht nur unbefriedigend und nervenaufreibend, sondern auch diskriminierend, wenn bei jeder Videokonferenz, an der ein nicht sehender Mensch teilnehmen möchte, vorab geklärt werden muss, ob denn das eingesetzte Konferenztool auch barrierefrei ist. Der Einsatz nicht barrierefreier Videokonferenzdienste wie z.B. von GoToMeeting stellt aus unserer Sicht einen Verstoß gegen zwingende Bestimmungen des BremBGG dar.
Mit der Einleitung des Schlichtungsverfahrens soll erreicht werden, dass von der Freien Hansestadt Bremen umgehend nur noch barrierefreie Videokonferenz- und Webinardienste eingesetzt werden, so dass auf Barrierefreiheit angewiesene Personen nicht vor der jeweiligen Videokonferenz erst klären müssen, ob und inwieweit sie überhaupt daran teilnehmen können. Barrierefreiheit auch von Videokonferenzsystemen muss vielmehr selbstverständlich und von vornherein gegeben sein. Darum unterstützt die LAGS den Schritt von Dr. Steinbrück mit Nachdruck.