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Beschluss des Landesteilhabebeirats zur Klage des Gymnasiums Horn:

Keine Ausgrenzung behinderter Schülerinnen und Schüler!

Auf seiner Sitzung am 12. April 2018 hat der Landesteilhabebeirat (“Gesamter” Beirat”) auch die Verwaltungsgerichtsklage des Gymnasiums Horn gegen die Senatorin für Bildung behandelt, mit dem die Einrichtung einer Inklusionsklasse verhindert werden soll.

In ihrem einstimmig (bei einer Enthaltung) gefassten Beschluss äußern die stimmberechtigten Mitglieder und Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen und ihrer Angehörigen im Landesteilhabebeirat ihre große Bestürzung und ihr Befremden über die Weigerung des Gymnasiums Horn, Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Wahrnehmung und Entwicklung aufzunehmen und zu unterrichten. “Diese Weigerung verletzt die Rechte behinderter Menschen aus der UN-Behindertenrechtskonvention und steht im Widerspruch zum Bremischen Schulgesetz, wonach alle Schulen dazu verpflichtet sind, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln. Die Entscheidung des Gymnasiums Horn ist eine diskriminierende Ausgrenzung behinderter Schülerinnen und Schüler”, heißt es in dem Beschluss wörtlich.

Die Erfahrungen am Gymnasium Vegesack und dem Gymnasium Links der Weser seien Beleg dafür, dass die Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf Wahrnehmung und Entwicklung an Gymnasien mit ihrem gesetzlichen Auftrag, Schüler*innen in einem achtjährigen Bildungsgang zum Abitur zu führen, vereinbar ist. Der Landesteilhabebeirat fordert darum die Schulleitung auf,

  • die gegen die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Wahrnehmung und Entwicklung erhobene Klage vor dem Verwaltungsgericht zurückzunehmen,
  • sich bereit zu erklären, auch Schülerinnen und Schüler mit dem genannten Förderbedarf aufzunehmen und
  • sich mit dem Bildungsressort über die notwendigen Ressourcen sowie die erforderliche konzeptionelle Unterstützung zu verständigen.

Darüber hinaus sollen die in der Bremischen Bürgerschaft vertretenen Fraktionen bei ihren Verhandlungen über die Verlängerung des Bremer Schulkonsens auch Maßnahmen verabreden, welche die Inklusion im Sinne einer gleichberechtigen Teilhabe behinderter Schülerinnen und Schüler ausnahmslos für alle Schulen absichern und weiterentwickeln.

Der Vorsitzende der LAG Selbsthilfe Bremen erklärte in der Debatte und schon im Vorfeld der Sitzung: “Inklusion ist in allen Lebensbereichen sicher nicht einfach zu organisieren. Das gilt auch für Inklusion an Gymnasien.  Aber auch an Gymnasien gilt das Schulgesetz, auch dort gelten das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention. Ein Ausschluss vom Abitur ist ein Diskriminierungstatbestand. Das muss klar sein, wenn inklusive Beschulung an einem Gymnasium unterbunden werden sollte. Diese Klage ist ein Versuch, das Rad der Inklusion grundlegend zurückzudrehen. Das ist für uns als Behindertenverbände nicht hinnehmbar.”

Den Beschluss und die Stellungnahme des Landesbehindertenbeauftragten Dr. Joachim Steinbrück können Sie unter diesem Link nachlesen: https://senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.298250.de&asl=bremen02.c.730.de