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Bremer Behindertenverbände reichen Verbandsklage gegen den Umbau des Wallforums ein

Dr. Joachim Steinbrück (Landesbehindertenbeauftragter Bremen), Martina Reicksmann (Geschäftsführerin des Blinden- und Sehbehindertenvereins Bremen), Dieter Stegmann (Vorsitzender der LAGS Bremen) und Arne Frankenstein (Vorsitzender von SebstBestimmt Leben) stellten heute die im Juni eingereichte Verbandsklage der Bremer Behindertenverbände gegen den Umbau des Wallforums gegenüber der Presse vor.

Im Jahr 2015 wurde der Umbau des “Wallforums” abgeschlossen. Dieses Projekt hat bei vielen behinderten Menschen heftige Kritik ausgelöst, weil mit dem Umbau eine deutliche Verschlechterung der barrierefreien Erreichbarkeit der Zentralbibliothek einhergegangen ist. SelbstBestimmt Leben e. V., der Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.V. und die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bremen e. V.  haben sich daher entschlossen, die Rechtmäßigkeit der hierfür erteilten Baugenehmigung überprüfen zu lassen und haben nun beim Verwaltungsgericht Bremen Verbandsklage nach dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG) gegen die Baubehörde eingelegt.

Nach dem Umbau ist das Wall-Forum deutlich weniger barrierefrei als vorher. Aus Sicht der Behindertenverbände hat das Bauamt bei Erteilung der Baugenehmigung für das Wall-Forum vorhandene Ermessensspielräume zulasten behinderter Menschen genutzt und damit nicht gesetzeskonform gehandelt. Auch nach Einschätzung des Landesbehindertenbeauftragten, Herr Dr Joachim Steinbrück, wird bei der Prüfung von komplexen Bauvorhaben durch die Baubehörde die Barrierefreiheit oft nur unzureichend berücksichtigt.

Die Verbandsklage als reine Feststellungsklage ist an sich ein unzureichendes Instrument, um konkreten Fehlplanungen wie beim Wall-Forum zu begegnen, es sei denn, das Land oder die Stadtgemeinde Bremen tritt selbst als Bauherr/in auf. (Arne, Joachim). So soll mit der Verbandsklage dazu beigetragen werden, dass Barrierefreiheit beim Ausüben des pflichtgemäßen Ermessens eine größere Bedeutung erlangt und dass Defizite in der Landesbauordnung (LBO) deutlich werden, die dann umgehend nachgebessert werden müssten. Die Klagegemeinschaft versteht ihre Klage als deutliches Signal an Politik und Verwaltung, dass man es für notwendig hält und dazu bereit ist, die Kontrollinstrumente des BremBGG zur Herstellung von mehr Barrierefreiheit in Bremen aktiver zu nutzen, und damit die Arbeit des Landesbehindertenbeauftragten zu unterstützen. Die Verbände betreten dabei juristisches Neuland, weil es sich um die erste Klage dieser Art in Bremen handelt.