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Dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes gilt seit 01.01.2020

Das Bundesteilhabegesetz wurde bereits im Dezember 2016 verabschiedet. Das Gesetz tritt seitdem schrittweise in Kraft. Zum Januar 2020 wurde die dritte Reformstufe wirksam. Das hat unterschiedliche Auswirkungen auf das Leben von Menschen mit Behinderungen. Wer in einem Wohnheim lebt, musste vor Januar neue Verträge mit den Einrichtungen schließen, denn im Vertrag muss detailliert angegeben werden, wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen. Zudem sollten Empfänger*innen von Renten oder Sozialleistungen ein eigenes Girokonto eröffnen, weil das Geld nicht mehr den Einrichtungen ausgezahlt wird, sondern dem Leistungsberechtigten. Dieser muss dann die Heimkosten an die Einrichtung überweisen. Wer nicht in der Lage dazu ist, kann die direkte Überweisung vom Amt ans Heim beantragen. Ein Bargeldbetrag wird nicht mehr ausgezahlt. Und wer in der Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet, bekommt den Mehraufwand fürs Mittagessen direkt überwiesen und muss die Mahlzeiten an die Einrichtung selbst zahlen.

Außerdem werden künftig existenzsichernde Leistungen von der Eingliederungshilfe getrennt. Die Betroffenen erhalten also ab Januar dafür zwei separate Bescheide. Die Eingliederungshilfe wird in Zukunft individuell abgestimmt. In Bremen wird das neue Verfahren jedoch noch erprobt, wie das Bremer Sozialressort mitteilte. Zudem seien vor Januar bewilligte Leistungen bis Ablauf des Bewilligungszeitraums weiter gültig, sagt der Sprecher der Sozialbehörde, Bernd Schneider. Erst nach und nach – also mit den Neuanträgen – soll sich das neue Gesetz auswirken. Auf der finanziellen Ebene ändert sich ebenfalls einiges: Regelsätze und der Vermögensfreibetrag für Teilhabeleistungsempfänger werden höher. Zudem dürfen Vermögen und Einkommen des Partners nicht mehr herangezogen werden. Ziel des Gesetzes soll sein, den Empfängern von Fachleistungen mehr Spielraum in der Gestaltung zu bieten und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Zu diesen und vielen anderen Fragen können Sie sich gern in unserer Beratungsstelle beraten lassen, ebenso zu allen anderen Fragen der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe behinderter Menschen.