ERGÄNZENDE UNABHÄNGIGE TEILHABEBERATUNG (EUTB) AB JANUAR 2018

Jetzt ist es amtlich: Ab dem 1. Januar 2018 bietet die LAGS Bremen eine Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) gemäß Bundesteilhabegesetz an.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit dem Bundesteilhabegesetz für die Dauer von bis zu fünf Jahren Beratungsangebote, die nur den Ratsuchenden gegenüber verpflichtet sind und unter Nutzung der Beratungsmethode „Peer Counseling“ (Betroffene beraten Betroffene) zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten beitragen. Mit den Fördermitteln werden Beratungsangebote unterstützt, die ratsuchenden behinderten Menschen und ihren Angehörigen zur Verfügung stehen – kompetent, unentgeltlich, neutral und objektiv. Die neue Teilhabeberatung soll insbesondere im Vorfeld der Beantragung von konkreten Leistungen Information und Orientierung geben, vor allem zu individuellen Teilhabemöglichkeiten und -leistungen sowie zum Teilhabeprozess und Verfahrensablauf. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung erfüllt damit eine Wegweiserfunktion im gegliederten System und tritt neben die gesetzlichen Beratungspflichten der Rehabilitationsträger und ergänzt diese.

Somit ist ab Anfang 2018 das Büro der LAGS in der Regel von 09:00 bis 16:30 Uhr telefonisch erreichbar. Für persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Ihr Ansprechpartner ist Gerald Wagner. Nähere Informationen erhalten Sie gern unter 0421/38777-14 und info@144.76.167.131.