Der Bundestag muss “unverzüglich” Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage treffen. Das hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen. Oberste Priorität muss bei allen Maßnahmen die Vermeidung von Triage-Entscheidungen sein. Es ist immer ein unauflösbares ethisches, moralisches und rechtliches Dilemma, Entscheidungen über Lebenschancen treffen zu müssen. Das erfordert insbesondere den Aufbau und Erhalt ausreichender Kapazitäten für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung.
Mit diesem Urteil und mit hoffentlich zielführenden Regelungen seitens der Politik wird das Risiko von Diskriminierungen behinderter Menschen deutlich verringert wird. In diesem Sinne begrüßt die LAG Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen ausdrücklich das heute bekannt gewordene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Triage und schließen uns den Aussagen des amtierenden Behindertenbeauftragten des Landes Bremens und seines Vorgängers und unseres ehemaligen Vorsitzenden Dr. Joachim Steinbrück ausdrücklich an..