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Zweite Coronaverordnung: Persönliche Teilhabe-Beratung wieder rechtlich zugelassen

Auch unter den bislang geltenden Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus erreichten uns zahlreiche Anfragen nach einer Beratung zu Teilhabe behinderter Menschen. Schrittweise werden die geltenden Beschränkungen aber wieder gelockert. Darum möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 4 der Zweiten Coronaverordnung der Freien Hansestadt Bremen auch persönliche Beratungsgespräche in “…sozialen Hilfs- und Berartungseinrichtungen..:” wieder zugelassen sind. Bedingung ist, dass die geltenden Infektionsschutzregeln eingehalten werden. Das können wir auf jeden Fall in unseren Beratungen sicherstellen. Darum beraten wir auch neben telefonischen Anfragen und Anfragen per E-Mail oder in Sozialen Medien auch sehr gern persönlich. Rufen Sie für eine Terminvereinbarung gern an unter 0421 / 38777-14.

Besonders freuen wir uns, dass wir jetzt auch die Arbeit in unserem “Teilhabetreff Bremen-Nord” in der Bürgermeister-Wittgenstein-Straße 2, 28757 Bremen-Vegesack bald aufnehmen dürfen. Darüber werden wir auch noch zu einem geeigneten Zeitpunkt genauer informieren. Was diese Lockerungen für die Sprechstunden in den Außenstellen, Gruppentreffen (Teilhabe-Café) und im Notfall auch für Hausbesuche bedeutet, werden wir prüfen und zur gegebenen Zeit darüber informieren, was wieder möglich ist. Das gilt auch für unsere Arbeitskreise, Sitzungen und andere Veranstaltungen der LAG Selbsthilfe.

Wir bedanken uns an dieser Stelle sehr herzlich für das uns bisher entgegengebrachte große Verständnis und das hervorragende Miteinander mit all unseren Ratsuchenden und Unterstützer*innen in diesen nicht ganz einfachen Zeiten.