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Schwerbehindertenausweis umbenennen?

Die Bremische Bürgerschaft hat in ihrer Aprilsitzung den Senat aufgefordert, sich mittels einer Bundesratsinitiative für eine Umbenennung einzusetzen. Verschiedene Impulse seit 2015 haben zu einer Debatte bzgl. einer möglichen Umbenennung des Schwerbehindertenausweis geführt. Angefangen hat alles mit einem Gespräch einer Klientin des Martinsclubs mit dem Büro des Landesbehindertenbeauftragten im Oktober 2015. Danach folgte eine Initiative im Bremer Behindertenparlament im Jahr 2016 sowie ein Dringlichkeitsantrag “Schwerbehindertenausweis umbenennen” der Fraktionen der FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU im Frühjahr 2017. Für mediale Aufmerksamkeit sorge auch eine Initiative von Schülerinnen und Schüler der Werkstufe am Schulzentrum Neustadt. Diese stellten die Frage: “Warum müssen wir einen Ausweis vorzeigen, der unser Schwächen beweist?”

Auf Einladung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen und des Landesbehindertenbeauftragten fand am 28. September hierzu eine gemeinsame Anhörung am 28. September 2017 statt, um Wünsche und Forderungen der betroffenen Menschen zu berücksichtigen. Mehr als 50 Personen folgten der Einladung ins Haus der Bremischen Bürgerschaft. Darunter auch die Initiatoren der Umbenennung, eine Schulklasse aus der Bremer Neustadt.

In der Anhörung wurde die Initiative der Schulklasse ausdrücklich gewürdigt. Auch die LAGS Bremen hat sich darüber gefreut, dass die Schülerinnen und Schüler sich mit den Belangen behinderter Menschen und mit der Wirkung des Schwerbehindertenausweises in der Öffentlichkeit auseinandergesetzt haben. In der Diskussion wurde aber deutlich, dass der Umgang mit dem Schwerbehindertenausweis nicht das eigentliche Problem darstellt,  sondern die gesellschaftliche Akzeptanz von Menschen mit Behinderung und Beeinträchtigung weiterentwickelt werden muss. Dies sei das Entscheidende, und weniger die Bezeichnung des Ausweises. Zudem würde eine Namensänderung auch umfangreiche weitere Folgen nach sich ziehen, beispielsweise müssten dann Nachteilsausgleiche neu definiert werden. Auch die Gefahr einer Beliebigkeit wurde gesehen, sollte eine Umbenennung in “Teilhabepass” erfolgen. Dieter Stegmann für die LAGS und die Mehrheit der Anwesenden, auch der ehemalige Sozialstaasrat Horst Frehe, vertraten die Ansicht, dass eine Änderung unbedingt im Zusammenhang mit der UN-Behindertenrechtskonvention betrachtet werden müsse. Daher erachtet die LAGS eine Änderung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht als notwendig. Diese Haltungen werden der Bremischen Bürgerschaft in einem bericht mitgeteilt.