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Teilhabe statt Ausgrenzung

Teilhabe statt Ausgrenzung von Menschen mit geistiger Behinderung – Machen Sie mit bei unserer Petition!

Eine halbe Million Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. Sie sind unmittelbar von den geplanten Regelungen im Bundesteilhabegesetz und im Pflegestärkungsgesetz III betroffen. Beide Gesetze sollen im Herbst von Bundestag und Bundesrat beraten und verabschiedet werden. Aber sie drohen zu Verschlechterungen der Lebenssituation von Menschen mit einer geistigen Behinderung zu führen. Das können wir nicht akzeptieren. Wir wollen Teilhabe statt Ausgrenzung!

Unsere Kampagne startet heute!

Beteiligen Sie sich mit Ihrer Orts- und Kreisvereinigung als Mitglieder, Freunde, Förderer und Unterstützer an unserer bundesweiten Kampagne und machen Sie Ihren Bundes- und Landtagsabgeordneten deutlich, worauf es beim Bundesteilhabegesetz und bei dem Pflegestärkungsgesetz III ankommt.

Kämpfen Sie mit uns für bessere Gesetze!

Machen Sie mit bei unserer Petition. Leiten Sie sie an möglichst viele Menschen weiter und nutzen Sie unsere Forderungen.

Die Lebenshilfe setzt sich seit ihrer Gründung für die umfassende Unterstützung von Menschen mit geistiger Behinderung ein. Die Lebenshilfe ist mit ihren bundesweit über 130.000 Mitgliedern, mit ihren mehr als 500 Vereinigungen und 4200 Diensten und Einrichtungen eine wahre Erfolgsgeschichte.

Die Kampagne geht weiter mit Aktionen vor Ort!

Hierfür werden wir Ihnen am 14. Juli umfangreiches Material in digitaler Form zukommen lassen, mitsamt einer Handreiche, die alles Notwendige zum Bundesteilhabegesetz vermittelt, Beispiele zu den Auswirkungen des jetzigen Gesetzesentwurfs liefert und Ideen für Ihre regionalen Aktionen vorstellt.

Lassen Sie uns gemeinsam zeigen, dass die Lebenshilfe eine starke Kraft ist. Wir müssen kämpfen.

Unsere Forderungen sind: Teilhabe statt Ausgrenzung!

Menschen mit geistiger Behinderung brauchen zur Unterstützung Eingliederungshilfe: In der Schule, beim Wohnen, bei der Arbeit und in der Freizeit. Die Bundesregierung will die Eingliederungshilfe ändern. Dazu fordert die Lebenshilfe:

  • der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe darf nicht so begrenzt werden, dass Menschen, die in weniger als 5 Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, ausgeschlossen sind. Eine solche Hürde ist zu hoch.
  • Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf dürfen nicht von der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Das ist Diskriminierung. Sie brauchen zur Teilhabe beides: Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege.
  • Die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten dürfen nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus und die Menschen verlieren ihr Zuhause.
  • Kein Gemeinschaftszwang! Menschen mit Behinderung dürfen nicht gezwungen werden, ihre Unterstützung mit anderen zu teilen – vor allem nicht beim Wohnen und in der Freizeit.
  • Auch Menschen mit einer geistigen Behinderung dürfen nicht von den verbesserten Regelungen zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch.

Ohne diese Änderungen drohen deutliche Verschlechterungen gerade für Menschen mit geistiger Behinderung.

Das kann die Lebenshilfe nicht akzeptieren!

Mit freundlichen Grüßen
H.-P. Keck
stv. Geschäftsführer

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Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Waller Heerstr. 55
28217 Bremen
Tel.: 0421 – 38 777 60
Fax: 0421 – 38 777 55
info@lebenshilfe-bremen.de
lebenshilfe-bremen.de