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26. Bremer Protesttag

26. Bremer Protesttag am 3. Mai 2018: “Inklusion von Anfang an – Teilhabe für Alle!”

Zum Europäischen Aktionstag gegen Diskriminierung und für Gleichstellung von Menschen mit Behinderung veranstaltet der Arbeitskreis Bremer Protest auch in diesem Jahr wieder einen Demonstrationszug durch die Bremer Innenstadt mit anschließender Kundgebung, und zwar am Donnerstag 03.05.2018. Die Aktion steht unter dem diesjährigen Motto der Aktion Mensch „Inklusion von Anfang an!“, und in Bremen mit dem Zusatz „Teilhabe für alle!“. Die Demonstration startet um 12.00 Uhr vor dem Bremer Hauptbahnhof (Überseemuseum, Sammeln der Teilnehmenden ab 11.30 Uhr). Im Anschluss findet eine Kundgebung vor dem Haus der Bremischen Bürgerschaft statt. Zusätzlich stellen Selbsthilfe-Organisationen behinderter Menschen an Informationsständen ihre Arbeit vor. Die Veranstaltung endet gegen 15.00 Uhr. Das Plakat und das Flugblatt zum 26. Bremer Protesttag werden Anfang April an Institutionen mit der Bitte um Aushang und Auslage verschickt und sind für alle Interessierten in der Geschäfts- und Beratungsstelle der LAG Selbsthilfe Bremen (Waller Heerstraße 55, 28217 Bremen, Tel. 0421 / 38 777 – 14, E-Mail: info@144.76.167.131) erhältlich, “so lange der Vorrat reicht”.

Und dies sind die Forderungen des Arbeitskreises Bremer Protest zum Protesttag 2018 unter dem Motto “Inklusion von Anfang an – Teilhabe für Alle!”:

  • BEHINDERTE MENSCHEN ÜBERALL GLEICHBERECHTIGT EINBEZIEHEN

Inklusion bedeutet Teilhabe in allen Lebensbereichen. Jeder Mensch soll überall dabei sein können. Behinderung, chronische Erkrankung oder psychische Beeinträchtigung dürfen niemanden  ausgrenzen. Wir sind alle verschieden, und DAS soll die Normalität in unserem Lebensalltag sein, in Kindertagesstätten (Kitas) und Schulen, in der Ausbildung, in der Universität, am Arbeitsplatz, beim eigenständigen Wohnen, bei der Teilhabe in Sport, Freizeit und Kultur und in der Mitwirkung an politischen Entscheidungsprozessen. Dafür stehen beispielhaft unsere Forderungen:

  • INKLUSIVE BILDUNG FÜR ALLE VON „KLEIN AUF“!

Kinder und Jugendliche mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung sollen nicht nur die gleichen Bildungschancen haben wie alle Kinder, sondern auch auf eine „Schule für Alle“ gehen. Die Gruppen- oder Klassengröße darf 20 Kinder nicht überschreiten. Fachpersonal (Sonderpädagogen aller Fachrichtungen, Psychologen, Therapeuten, Assistenten) muss in ausreichendem Maße auch zu einer regelhaften Doppelbesetzung zur Verfügung stehen. Kitas, allgemein- und berufsbildende Schulen und Hochschulen müssen auch mit entsprechender Technik (z. B. Spezial-Computer und spezielle Programme für Blinde und Sehbehinderte) ausgestattet sein. Das Erlernen der Braille-Schrift („Blindenschrift“) ist zu gewährleisten. Zur Umsetzung dieser Forderungen sind deutlich mehr Investitionen in Ausbildung, Personal, Gebäude und Ausstattung notwendig.

  • FREIE BERUFSWAHL FÜR ALLE!

Werkstätten für behinderte Menschen bewahren viele Menschen mit Beeinträchtigung vor der Arbeitslosigkeit – das ist eine wichtige Leistung. Aber behinderte Menschen müssen auch ihr Recht auf freie Berufswahl wahrnehmen können. Vom Praktikum an, dann in der Ausbildung und später „im Job“ sollen behinderte Menschen die gleichen Berufschancen haben wie alle anderen auch. Dazu gehören inklusive Berufsschulen, Arbeitsassistenzen, barrierefreie Gestaltung des Arbeitsplatzes und vieles mehr. Für den Wechsel von der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt muss das „Budget für Arbeit“ durch die zuständigen senatorischen Behörden stärker bei Arbeitgebern und Werkstattbeschäftigten beworben werden.

  • BARRIEREFREIHEIT IN ALLEN LEBENSBEREICHEN

Gebäude, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Informationssysteme, akustische und bildliche Informationsquellen, Kommunikationseinrichtungen und alle anderen gestalteten Lebensbereiche müssen für behinderte Menschen ohne besondere Erschwernis zugänglich und nutzbar sein. Hier darf es keine Ungleichbehandlung zu Menschen ohne Behinderung bei lebenslangem Lernen, Teilhabe am Arbeitsleben, in den Hochschulen, in allen Freizeitbereichen und an gesellschaftspolitischen Entscheidungsprozessen geben.

  • TRAUMATISCHE ERFAHRUNGEN DÜRFEN NICHT AUSGRENZEN

Viele Menschen haben früh Gewalt erlebt; oft sind Behinderungen und chronische Erkrankungen die Folge davon. Die Teilhabe am Leben wird häufig durch traumatische Erfahrungen schwierig oder gar unmöglich. Darum müssen unterstützende Angebote (z. B. Schattenriss, Jungenbüro und andere) dauerhaft fest finanziert werden.

Es macht Spaß, etwas zu bewegen. Wir freuen uns über viele Menschen, die mitmachen wollen! Unsere Kontaktadresse: ARBEITSKREIS BREMER PROTEST LAG Selbsthilfe Bremen – Waller Heerstraße 55, 28217 Bremen